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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungsbeschreibung

  1. Die Metropolis Solutions GmbH betreibt die TheLabelFinder.com-Webseite als ein Suchportal, auf dem von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die als Kunden bei Metropolis Solutions GmbH angemeldet sind (nachfolgend: „Kunden“), Shops, Labels sowie Waren und Leistungen aller Art (nachfolgend "Artikel“) angeboten werden können, sofern deren Angebot nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstößt. Dies mit zu dem Zweck, dass interessierte user (nachfolgend: „user“) weltweite Recherchen nach Shops und Labels vornehmen können. Metropolis Solutions GmbH bietet selbst keine Artikel an. Ein Kauf von Artikeln über die TheLabelFinder.com-Webseite ist nicht möglich.

  2. Metropolis Solutions GmbH bewirbt die TheLabelFinder.com-Webseite selbst und kann auch Dritten zu diesem Zweck einen Zugang zu den Daten und Informationen der angebotenen Artikel zur Verfügung stellen, damit diese die Artikel auf ihrer eigenen Website, in Softwareapplikationen und in E-Mails bewerben können.

  3. Die TheLabelFinder.com-Webseite bietet Kunden die technische Möglichkeit, in dem von Metropolis Solutions GmbH zur Verfügung gestellten Rahmen, die TheLabelFinder.com-Webseite zu nutzen, um selbst Inhalte zu veröffentlichen oder diese durch Metropolis Solutions GmbH veröffentlichen zu lassen. Für die Veröffentlichung von Inhalten auf der TheLabelFinder.com-Webseite gilt, dass die Kunden selbst für die verwendeten Inhalte verantwortlich sind. Die auf der TheLabelFinder.com-Webseite von Kunden veröffentlichten Inhalte werden von Metropolis Solutions GmbH grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von Metropolis Solutions GmbH dar.

  4. Die Angebote und Inhalte von Kunden können auch auf den TheLabelFinder.com-Webseiten anderer Länder abgerufen werden. Bestimmte Ausschnitte eines Angebots können zu diesem Zweck automatisiert übersetzt werden.

  5. Metropolis Solutions GmbH hat das Recht, Angebote und Inhalte von Kunden technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können.

  6. Eine Überprüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten führt Metropolis Solutions GmbH nur sehr begrenzt durch, da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen ist es daher nicht ausgeschlossen, dass für ein Kundenkonto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden. Jeder Kunden hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen.

  7. Auf der TheLabelFinder.com-Webseite veröffentlichte Angebote und Inhalte von Kunden werden grundsätzlich nicht von Metropolis Solutions GmbH auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

§ 2 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags

  1. Metropolis Solutions GmbH stellt den Kunden der TheLabelFinder.com-Webseite mit den in § 1 beschriebenen Funktionen zur Verfügung. Metropolis Solutions GmbH kann die Nutzung der TheLabelFinder.com-Webseite oder einzelner Funktionen der TheLabelFinder.com-Webseite oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten.

  2. Metropolis Solutions GmbH behält sich trotz nicht bestehender gesetzlicher Verpflichtung das Recht vor, Maßnahmen einzuführen, die die Veröffentlichung von Angeboten und Inhalten auf der TheLabelFinder.com-Webseite aus Sicherheitsgründen verzögern.

  3. Der Anspruch von Kunden auf Nutzung der TheLabelFinder.com-Webseite und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen eines angemessenen Stands der Technik. Metropolis Solutions GmbH beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Metropolis Solutions GmbH berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Kunden, wie z.B. durch Vorabinformationen. § 19 dieser AGB bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

§ 3 Geltung der AGB

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die Metropolis Solutions GmbH für den Kunden erbringt.

  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Metropolis Solutions GmbH nicht an, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Metropolis Solutions GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

  3. Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, gelten vorrangig die individuell zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.

  4. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder per mail, je nach Wunsch des Kunden, bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder per mail Widerspruch erhebt. Der Widerspruch ist innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe an Metropolis Solutions GmbH abzusenden. Metropolis Solutions GmbH wird den Kunden bei der Bekanntgabe auf diese Folgen hinwiesen.

§ 4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung

  1. Metropolis Solutions GmbH kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kunden gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die Metropolis Solutions GmbH-AGB verletzt oder wenn Metropolis Solutions GmbH ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der anderen Kunden und user vor betrügerischen Aktivitäten:

    • Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten
    • Verwarnung von Kunden
    • Be-/Einschränkung der Nutzung TheLabelFinder.com-Webseite
    • Vorläufige Sperrung
    • Endgültige Sperrung

    Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt Metropolis Solutions GmbH die berechtigten Interessen des betroffenen Kunden, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde den Verstoß nicht verschuldet hat.

  2. Metropolis Solutions GmbH kann einen Kunden endgültig von der Nutzung der TheLabelFinder.com-Website aussschließen, (engültige Sperre), wenn er

    • falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse,
    • Metropolis Solutions GmbH-Kunden oder Metropolis Solutions GmbH in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von Metropolis Solutions GmbH missbraucht,
    • der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug geraten ist,
    • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

    Nachdem ein Kunde endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Kundenkontos.

  3. Sobald ein Kunde gesperrt wurde, darf dieser Kunde die TheLabelFinder.com-Website auch mit anderen Kundenkonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.

  4. Metropolis Solutions GmbH kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Angebot und Vertragsschluss

  1. Art, Umfang und Spezifikation der von Metropolis Solutions GmbH zu erbringenden Leistungen sowie Liefer- und Ausführungsfristen ergeben sich aus dem diesen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegten Angebot sowie der dazugehörigen Leistungsbeschreibung und der Preisübersicht, die auf diese AGB Bezug nehmen. Im Rahmen der Leistungsbeschreibungen bietet TheLabelFinder.com feste Vertragslaufzeiten für die einzelnen Vertragspakete an. Diese verlängern sich jeweils um den gleichen Zeitraum, für den sie kontrahiert würde, wenn der Kunde die von Metropolis Solution GmbH gestellte Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung begleicht. Sofern eine Rechnungsbegleichung durch den Kunden nicht innerhalb von 30 Tagen erfolgt, wird der Kunde automatisch auf die Basisversion zurückgestuft.

  2. Die Angebote und Kostenvoranschläge von Metropolis Solutions GmbH sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, Metropolis Solutions GmbH hat sie ausdrücklich und in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet.

§ 6 Leistungserbringung

  1. Metropolis Solutions GmbH erbringt seine Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen umsichtig und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie nach einem angemessenen Stand der Technik.

  2. Metropolis Solutions GmbH bestimmt und verantwortet die Art und Weise der Durchführung ihrer Leistungen selbst; sie kann Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen an Unterauftragnehmer vergeben.

  3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, liegt die Verantwortung für die Auswahl beauftragter Artikel und für die mit ihnen beabsichtigten Ergebnisse allein beim Kunden.

  4. Sind die versprochenen Leistungen nicht verfügbar, weil Metropolis Solutions GmbH von ihren Unterlieferanten nicht beliefert wurde und der Vorrat von Metropolis Solutions GmbH an den betreffenden Leistungsgegenständen erschöpft ist, ist dieser berechtigt, in Qualität und Preis gleichwertige Leistungen zu erbringen. Ist die Erbringung von preislich und qualitativ mindestens gleichwertigen Leistungen nicht möglich, so kann Metropolis Solutions GmbH sich vom Vertrag lösen und braucht die versprochenen Leistungen nicht zu erbringen. Metropolis Solutions GmbH verpflichtet sich für diesen Fall, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits geleistete Zahlung dem Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.

§ 7 Verbotene Artikel und Inhalte

  1. Es ist verboten, Anzeigen, Fotos, Labels oder sonstige Beschreibungen oder Darstellungen , die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, auf der TheLabelFinder.com-Webseite zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen bzw. bei Metropolis Solutions GmbH anzubieten oder Suchanzeigen dafür aufzugeben. In Einzelfällen behält Metropolis Solutions GmbH sich vor, strenger als die gesetzlichen Vorschriften zu sein.

  2. Es ist verboten, auf der TheLabelFinder.com-Webseite Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.

§ 8 Allgemeine Grundsätze

  1. Kunden sind verpflichtet, bei der Nutzung der TheLabelFinder.com-Webseite sowie anderer Leistungen von Metropolis Solutions GmbH die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Kunden sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

  2. Kunden sind selbst dafür verantwortlich, auf der Metropolis Solutions GmbH-Website einsehbare und von Metropolis Solutions GmbH gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigen, auf einem von Metropolis Solutions GmbH unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

  3. Kunden dürfen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung der TheLabelFinder.com-Webseite erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Kunde hat diesem ausdrücklich vorher zugestimmt.

  4. Metropolis Solutions GmbH behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Suchportal zu ändern, soweit dies den Kunden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Metropolis Solutions GmbH zumutbar ist.

§ 9 Verzug und Termine für Lieferungen und Leistungen

  1. Liefer- und Leistungszeitangaben sind nur verbindlich, wenn sie von Metropolis Solutions GmbH schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde Metropolis Solutions GmbH alle zur Ausführung der Leistung oder Lieferungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und seine Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt hat.

  2. Bei nachträglichen Auftragsänderungen ist Metropolis Solutions GmbH berechtigt, verbindlich vereinbarte Termine und Aufwände anzupassen.

  3. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn Metropolis Solutions GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und/oder außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die außerhalb des Einflussbereiches von Metropolis Solutions GmbH liegen und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Während des Vorliegens von Ereignissen im Sinne des Satzes 1 sind sämtliche Service Level ausgesetzt.

  4. Metropolis Solutions GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 10 Abnahme

  1. Von Metropolis Solutions GmbH für den Kunden erbrachte Werk- und Installationsleistungen sind unverzüglich nach Übergabe durch Metropolis Solutions GmbH schriftlich, per e-mail oder auf sonstige von Metropolis Solutions GmbH zur Verfügung gestellten Art und Weise vom Kunden abzunehmen.

  2. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

  3. Solange Metropolis Solutions GmbH die schriftliche Abnahmeerklärung des Kunden nicht vorliegt, wird sie die erbrachten Leistungen nicht produktiv einsetzen.

  4. Unterlässt der Kunde die Abnahme aus anderen Gründen als wegen eines Mangels, gilt die Abnahme als erklärt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach der Bereitstellung zur Abnahme die Abnahme schriftlich unter Angabe von berechtigten Gründen verweigert.

§ 11 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Vertragsbeginn und Vertragsdauer ebenso wie Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Leistungsschein oder individuellen Vereinbarungen.

  2. Soweit nichts Gegenteiliges (z. B. durch die Vereinbarung individueller Leistungspakte) geregelt ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden.

  3. Das Recht, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Metropolis Solutions GmbH insbesondere in jedem Fall vor, in dem

    • der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe des Betrages in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
    • der Kunde zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist. Nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf Metropolis Solutions GmbH jedoch nicht wegen eines Verzuges mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
    • der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von Metropolis Solutions GmbH das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch Metropolis Solutions GmbH nicht unverzüglich abstellt;
    • ein von Metropolis Solutions GmbH eingesetzter Subunternehmer oder Lieferant seinerseits das zwischen ihm und Metropolis Solutions GmbH bestehende Vertragsverhältnis aus Gründen, die nicht Metropolis Solutions GmbH zu verantworten hat, kündigt oder beendet.

  4. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 12 Vergütung und Zahlungsweise

  1. Die Höhe der vom Kunden zu zahlenden Vergütung richtet sich nach den in der Leistungsbeschreibung und im Preisverzeichnis bzw. in dem Angebot oder in sonstigen individualvertraglichen Vereinbarungen getroffenen Regelungen.

  2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist, als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  3. Die Metropolis Solutions GmbH ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

  4. Sämtliche Rechnungen sind mit dem ausgewiesenen Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

  5. Sofern im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto aus Kunden eingezogen wird und es zu einer Rückbelastung einer Lastschrift kommt, ist Metropolis Solution GmbH berechtigt, die entstandenen Kosten vom Kunden zurück zu verlangen.

  6. Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist er zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins verpflichtet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der Metropolis Solutions GmbH entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche von Metropolis Solutions GmbH ist nicht ausgeschlossen.

  7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Metropolis Solutions GmbH schriftlich anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 13 Haftung und Schadensersatz

  1. Metropolis Solutions GmbH haftet für vom Kunden geltend gemachte Schadensersatzansprüche insoweit, als

    • ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt,
    • der Schaden auf das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder die sonstige Nichterfüllung einer ausdrücklich gewährten Garantie zurückgeht, soweit der beschriebene Garantiefall eingetreten ist und der Kunde durch die Garantie gerade vor dem eingetretenen Schaden geschützt werden sollte,
    • es sich um schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder
    • um Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, oder
    • um Ansprüche aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften handelt.

  2. Darüber hinaus haftet Metropolis Solutions GmbH auch für solche Schäden, die sie in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verursacht hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.

  3. Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen der Metropolis Solutions GmbH oder Dritten, für die die Metropolis Solutions GmbH haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für die Metropolis Solutions GmbH möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Metropolis Solutions GmbH haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

  5. Metropolis Solutions GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.

§ 14 Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde wird Metropolis Solutions GmbH alle zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen sowie Unterlagen rechtzeitig und kostenfrei auf Anforderung zur Verfügung stellen, insbesondere Informationen über vorhandene Anlagen, Geräte, Software und Softwarekomponenten, die mit den zu erbringenden Leistungen zusammenwirken sollen.

  2. Wenn es zur Erbringung der Leistung erforderlich ist, kann Metropolis Solutions GmbH nach gemeinsamer Vereinbarung seine Tätigkeit auch in den Räumen des Kunden ausführen. In diesem Fall wird der Kunde alle für die Durchführung der Leistungen vor Ort erforderlichen Einrichtungen, notwendigen Zutritte zu seinen Räumlichkeiten, für die von Metropolis Solutions GmbH genannten Personen, kostenfrei und unverzüglich ermöglichen und die im Rahmen der Erbringung der Leistungen erforderlichen Zugangsberechtigungen, insbesondere zu Betriebsgebäuden und Räumen sowie Rechnern und Daten erteilen.

  3. Der Kunde gewährleistet die Erreichbarkeit eines hinreichend qualifizierten und befugten Ansprechpartners.

  4. Der Kunde wird Metropolis Solutions GmbH unverzüglich über jede Änderung seiner Anschrift, seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Bankverbindung, für die er Metropolis Solutions GmbH eine Einzugsermächtigung erteilt hat, informieren.

  5. Der Kunde wird Metropolis Solutions GmbH auf Anforderung bei der Feststellung, Analyse und Beseitigung von Mängeln unterstützen bzw. hieran mitwirken. Ebenso wird der Kunde zur Vermeidung und Minderung von Schäden beitragen.

  6. Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

  7. Soweit eine Nichterfüllung, oder eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung einer Mitwirkungspflicht ursächlich dafür ist, dass Metropolis Solutions GmbH eine Leistung nicht vertragsgemäß erbringen kann, stellt dies seitens Metropolis Solutions GmbH keine Vertragsverletzung dar. Metropolis Solutions GmbH trifft insoweit für daraus resultierende Schäden kein Verschulden. Bei Mitverschulden gilt § 254 BGB.

  8. Im Übrigen können sich weitere Mitwirkungspflichten aus den individuellen Vereinbarungen, den Leistungsbeschreibungen sowie den jeweils ergänzenden Bedingungen ergeben.

§ 15 Datensicherung und Virenabwehr

Der Kunde hat die Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.

§ 16 Duldungspflichten

  1. Metropolis Solutions GmbH ist berechtigt, Anfragen-, Job-, und Transaktionsabläufe oder ähnliche zyklisch wiederkehrende Automatismen, die vom Kunden gestartet zu Metropolis Solutions GmbH gesendet werden, ab- bzw. zu unterbrechen, wenn diese geeignet sind, die Serverleistung in erheblichen Maße zu beeinträchtigen (z.B. durch Spam, CGI-Skripte).

  2. Metropolis Solutions GmbH wird den Kunden über die vorgenommene Maßnahme und ihren Grund unverzüglich informieren.

  3. Metropolis Solutions GmbH hat das Recht, alle betroffenen Anwendungen, Infrastrukturen und Systeme abzuschalten, soweit für bzw. durch diese ein nicht nur unerhebliches Sicherheitsproblem zu befürchten ist oder ein solches sich bereits realisiert hat.

  4. Die vorbenannten Sicherheitsmaßnahmen stellen keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 13 dieser AGB gegen Metropolis Solutions GmbH bleiben unberührt.

§ 17 Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen

  1. Für der gesetzlichen Sach- und Rechtsmängelhaftung unterliegende Lieferungen und Leistungen gewährleistet Metropolis Solutions GmbH, dass diese bei Gefahrübergang die vereinbarte oder gewöhnliche Beschaffenheit aufweisen.

  2. Soweit die Parteien im Einzelfall eine über die Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Einstandspflicht (Garantie) vereinbaren wollen, hat dies ausdrücklich schriftlich zu erfolgen. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigen dem Kunden überlassenen Informationsmaterial stellen keine derartigen Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Liefergegenstände dar.

  3. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Mängel hat der Kunde Metropolis Solutions GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

  4. Soweit der Liefer- und Leistungsgegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mit einem Mangel behaftet ist, wird Metropolis Solutions GmbH den Mangel innerhalb angemessener Frist kostenlos beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung).

  5. Metropolis Solutions GmbH behält sich ein zweimaliges Nacherfüllungsrecht vor. Das Wahlrecht, Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, liegt bei Metropolis Solutions GmbH, sofern nicht dem Kunden nur eine bestimmte Art der Nacherfüllung zumutbar ist.

  6. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Nacherfüllung bzw. schlägt diese fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat Metropolis Solutions GmbH sie verweigert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet Metropolis Solutions GmbH im Rahmen der § 13 AGB festgelegten Grenzen.

  7. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln erstrecken sich nicht auf Leistungen, die der Kunde ändert oder die er nicht in der vertraglich vereinbarten Systemumgebung einsetzt; es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Nutzung für den angezeigten Mangel nicht ursächlich ist.

  8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

  9. Erbringt Metropolis Solutions GmbH außerhalb des Bereichs der Sach- und Rechtsmängelhaftung Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht Metropolis Solutions GmbH eine sonstige Pflichtverletzung, so hat der Kunde dies gegenüber Metropolis Solutions GmbH stets schriftlich anzuzeigen. Der Kunde räumt Metropolis Solutions GmbH in diesen Fällen eine angemessene Frist ein, innerhalb derer Metropolis Solutions GmbH die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung gegeben wird.

§ 18 Urheberrechte, Nutzungsrechte

  1. Alle Rechte an den von Metropolis Solutions GmbH zur Erfüllung seiner Leistungspflicht erbrachten Arbeitsergebnissen, insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie gewerbliche Schutzrechte, verbleiben bei Metropolis Solutions GmbH.

  2. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, Satz! erhält der Kunde an den Arbeitsergebnissen mit der vollständigen Zahlung der Metropolis Solutions GmbH zustehenden Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.

§ 19 Freistellung durch den Kunden

  1. Sollte Metropolis Solutions GmbH aufgrund der nach diesem Vertrag für den Kunden zu erbringenden Leistungen durch Dritte in Anspruch genommen werden, so ist der Kunde zum Ersatz der Metropolis Solutions GmbH entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Metropolis Solutions GmbH von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die vorstehende Freistellung greift in den Fällen, in denen ein vertragswidriges oder sonstiges unrechtmäßiges Verhalten bzw. vermeintlich unrechtmäßiges Verhalten des Kunden gegenüber Dritten ursächlich für die Inanspruchnahme von Metropolis Solutions GmbH durch den Dritten ist. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Verpflichtung, Metropolis Solutions GmbH von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen.

  2. Sonstige Ansprüche, von Metropolis Solutions GmbH insbesondere zur Sperrung der Inhalte und der außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

§ 20 Datenschutz

Metropolis Solutions GmbH weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Kunden und der User erhoben, verarbeitet und genutzt werden, sofern dies für die Erbringung der Leistungen und deren Abrechnung notwendig ist.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Die Abtretung von Forderungen gegen Metropolis Solutions GmbH bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von Metropolis Solutions GmbH.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

  3. Vertragssprache ist Deutsch.

  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist. Metropolis Solutions GmbH bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.

  5. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abgedungen wird. Mit Ausnahme von Kündigungen ist bei der Abgabe von Willenserklärungen die Schriftform auch dann erfüllt, wenn diese in elektronischer Form unter Verwendung einer elektronischen Signatur erfolgt. Soweit das Konfigurationsmenü eine Kündigung der Leistung vorsieht , erfüllt dessen Nutzung auch bei Kündigungen die Schriftform.